Grillen ohne Ärger auf dem Balkon
Mit der neuen Grillsaison beginnen auch wieder die Streitigkeiten mit den Nachbarn. Was ist erlaubt und was darf der Mieter tatsächlich auf seinem Balkon? Vorgeschriebene Richtlinien des Gesetzgebers legen eindeutig fest was und wie auf dem Balkon und Garten erlaubt ist.
Grillen ist gut – Rücksicht ist noch besser
Grillen mit der Familie oder mit den Freunden ist Sommer gang und gäbe. Um Unannehmlichkeiten mit der Nachbarschaft zu vermeiden, sollte der Holzgrill auf dem Balkon ausbleiben, da dieser beim Grillen bereits beim Anzünden und Garen extrem viel Qualm entwickelt und das nahe Umfeld belastet. Mit etwas Rücksichtnahme sollte jeder Grillmeister zu Werke gehen. Solange sich keiner belästig fühlt, wird es auch keine Klagen geben – Rücksicht und Toleranz ist auf beiden Seiten im Sommer angesagt.
Grillen – in Maßnahmen erlaubt
In der Regel dürfen Mieter von April aus bis in den September hinein einmal monatlich ihren Grill anwerfen. Um Ärger zu vermeiden, sollten die Nachbarn allerdings bereits zwei Tage zuvor darüber informiert werden. Grundsätzlichen dürfen Nachbarn nicht durch den Qualm oder Rauch belästigt werden. Eine verstärkte Rauchentwicklung kann mit ein paar Tipps beim Grillen vermieden werden. Mit Grillschalen oder einfacher Alufolie wird zum einen das Grillgut schonend gegart und zum anderen hält sich der Rauch in Grenzen, sodass sich niemand gestört fühlen kann.
Ausnahmen beim Grillen
Dem Vermieter ist es nicht nur freigestellt den Mietvertrag nach seinen Regeln zu gestalten, sondern auch ein Grillverbot schriftlich zu bestimmen. Bei dem schriftlich festgelegten Verbot dürfen weder Elektrogrill noch Holzgrill auf dem Balkon oder auf der Terrasse entzündet werden. Ansonsten kann der Vermieter seinem Mieter eine Abmahnung erteilten. Grillfreaks sollten daher vor dem Abschluss eines Mietvertrags auch auf solche Klauseln im Vorfeld achten, um Ärger und einer Kündigung im schlimmsten Fall zu vermeiden.