Einen Wohnberechtigungsschein können Senioren ab dem 60. Lebensjahr beantragen
Inzwischen werden zahlreiche Seniorenwohnungen staatlich gefördert. Eine staatliche Förderung kann der Wohnungseigentümer aber nur dann erhalten, wenn der Wohnraum nur bestimmten Personenkreisen vorbehalten bleibt. So profitieren Senioren ab dem 60. Lebensjahr von diesen mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen.
Einkommensgrenzen beachten
Erforderlich ist der so genannte Wohnberechtigungsschein, der als Nachweis für den berechtigten Personenkreis von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellt wird. Um in den Genuss einen Wohnberechtigungsscheines zu kommen, darf das Einkommen der berechtigten Senioren, eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenze ist regional unterschiedlich, bitte erkundigen Sie sich speziell bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung.
Wohnraum, dessen Errichtung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, darf nur an Personen, mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
Antragsvordrucke gibt es bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.