Den eigenen Firmennamen schützen lassen beim DPMA

– Veröffentlicht in: Online Business

Nicht nur im Online Business sollte ein neu gegründetes Unternehmen seinen Firmennamen schützen lassen

Marken kennzeichnen bestimmte Dienstleistungen oder Produkte eines Unternehmens und können für die Qualität des betreffenden Unternehmens stehen. Genau wie Patente, zählt auch die Marke zum geistigen Eigentum. So stellen starke Markennamen einen Vermögenswert dar und jeder kann eine Marke anmelden. Hierbei sind Buchstaben, Wörter, Abbildungen, Zahlen akustische Signale und Farben möglich und können als Marke geschützt werden. Auch den eigenen Firmennamen schützen ist auf diese Weise möglich. Dabei ist es wichtig, dass sich in jedem Fall für etwas Einzigartiges oder Unverwechselbares entschieden wird, da es sonst zur Zurückweisung der Anmeldung kommen kann.

Keine allgemeinen Begriffe erlaubt

Durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) entsteht der Markenschutz. Hier muss vor der Eintragung eine entsprechende Anmeldung erfolgen. Wird das Formular beim Patentamt eingereicht, werden dort die Angaben eingehend geprüft. Das Amt prüft auch, ob ein Schutz überhaupt notwendig ist. Es ist nicht möglich, allgemeine Begriffe als Markenname schützen zu lassen, die ständig von jedem verwendet werden. Es muss zu jeder Zeit ein schutzwürdiges Patent dahinter stehen.

Vor der Antragstellung ist eine Recherche erforderlich

Es kann bis zu acht Monate dauern, bis das DPMA das Verfahren zur Eintragung beendet hat. Es ist jedoch möglich, gegen eine Gebühr, dieses Verfahren zu beschleunigen. In diesem Fall ist das Verfahren nach sechs Monaten abgeschlossen. Wird gegenüber dem DPMA eine Einzugsermächtigung erteilt, damit diese die Gebühren einziehen können, kann so eine Verkürzung der Dauer für die Eintragung des Namens erwirkt werden. Nach abgeschlossener Prüfung wird der gewünschte Markenname im elektronischen Datenblatt veröffentlich und der Prozess der Anmeldung ist beendet. Von nun an gilt der Schutz über einen Zeitraum von zehn Jahren und der darf von Niemandem genutzt werden. Wer einen Schutz für den Firmennamen beantragen möchte, ist gut beraten, vor dem Anmeldungsprozess zu prüfen, ob der gewählte Wunschname bereits eingetragen ist. Diese Prüfung wird von dem DPMA nicht übernommen. Gibt es bereits einen ähnlichen Firmennamen von einem anderen Nutzer, könnte dieser den neu beantragten Namen in Nachhinein löschen lassen.

Erst nach Zahlung der Gebühr besteht Schutz der Firmennamen

Gebühren für die Registrierung und auch für die Veröffentlichung fallen an und hierbei macht dies eine Summe von etwa 300 Euro aus. Fall eine Schnellprüfung in Betracht kommt, muss dabei zusätzlich von weiteren Kosten, etwa 200 Euro, ausgegangen werden. Nach Begleichung der Gebühren ist in Deutschland der Markenname geschützt. Soll dieser auch für die EU gelten, fallen weitere Gebühren an.

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